9. Februar 2022 · Wissenswertes

Auslandsimmobilien kaufen

Träume erfüllen, verantwortungsvoll beraten lassen

Vor dem Kauf einer Auslandsimmobilie sollten Sie sich umfassend informieren. Denn in anderen Ländern gelten andere Gesetze und herrschen andere Gepflogenheiten. Prüfen Sie daher in Ruhe die Risiken, bevor Sie ein Ferienhaus oder einen Alterswohnsitz im Ausland kaufen.

Vorsicht bei Vorverträgen

In Ländern wie zum Beispiel Spanien und Italien sind Vereinbarungen auf einem einfachen Blatt Papier bereits als Kaufvertrag verbindlich. Bei diesem „Vorvertrag“ ohne notarielle Beurkundung gibt es kein Zurück mehr, auch wenn es so klingt. Ohne eine juristische Beratung sollten Sie weder etwas unterschreiben noch Anzahlungen leisten. Denn schließlich geht es hier um viel Geld. Lassen Sie vor dem Kauf einer Auslandsimmobilie den Register- bzw. Grundbucheintrag, das Vorliegen einer Baugenehmigung (auch bei Bestandsimmobilien) und das Kleingedruckte durch Fachleute prüfen. Ziehen Sie zur Not eine Übersetzerin oder Übersetzer hinzu, damit Sie alles verstehen.

Kein Hauskauf an der Strandbar

Kaufen Sie keine Immobilie aus einer Urlaubslaune heraus und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auch wenn der Preis verlockend ist, muss die Auslandsimmobilie bei Eigennutzung zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen. Nach Möglichkeit mieten Sie das Haus oder die Wohnung eine Zeit lang. Soll die Auslandsimmobilie als Kapitalanlage dienen, kalkulieren Sie auch die vor Ort üblichen Nebenkosten und den Aufwand für die Vermietung mit ein. In jedem Fall lassen Sie das Objekt von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen und vergleichen Sie es mit anderen Immobilienangeboten vor Ort.

Kaufen Sie auch die Finca Ihrer Träume mit Verstand

  • Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts an ohne juristische Beratung

  • Lassen Sie das Grundbuch auf Eigentumsverhältnisse und Belastungen prüfen.

  • Um die Bausubstanz zu prüfen, schalten Sie eine*n Gutachter*in ein.

  • Auch bei Bestandsimmobilien sollte Ihnen eine Baugenehmigung vorliegen.

  • Kalkulieren Sie Nebenkosten und Folgekosten mit ein.

Hinweis:

Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung nicht ersetzen.

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