Erklärung zum Widerrufsrecht
Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen
Vielen unserer Immobilieninteressentinnen und -interessenten ist nicht bewusst, dass ein Maklervertrag zustande kommt, sobald der Interessent oder die Interessentin ein Exposé anfordert oder auch nur die Anschrift erfahren möchte. Wir belehren unsere Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss sowohl zur Vermittlungstätigkeit wie auch vor der Aushändigung bzw. dem Versand des Exposés über das Widerrufsrecht.
Die Kundeninformation des Immobilienverband IVD sorgt für Erklärung: