Rechtliche Aspekte
Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen
Vielen unserer Immobilieninteressenten ist nicht bewusst, dass ein Maklervertrag zustande kommt, sobald der Interessent ein Exposé anfordert oder auch nur die Anschrift erfahren möchte. Wir belehren unsere Kunden bei Vertragsabschluss sowohl zur Vermittlungstätigkeit wie auch vor der Aushändigung bzw. dem Versand des Exposés über das Widerrufsrecht.
Die Kundeninformation des Immobilienverband IVD sorgt für Erklärung: