2. April 2024 · Wissenswertes

Fördermittel für Heizungen 2024

Energiewende planen und profitieren

Der Frühling ist die Zeit des Neuanfangs. Das gilt auch für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die über eine Heizungssanierung nachdenken. Es gibt wohl kaum ein Thema, über das so viel geredet wurde und über das so viel Unsicherheit seitens der Bevölkerung herrscht. Seit dem 27. Februar 2024 hat sich die Beantragung von Fördermitteln für energieeffiziente Heizsysteme geändert. Ein guter Zeitpunkt, um sich jetzt näher damit zu befassen.

Was hat sich 2024 geändert?

Das Wichtigste vorweg:  Die Förderung für Heizungsanlagen wird statt wie bisher über die BAFA nun über die KfW abgewickelt. Dies bedeutet einen Wechsel von der bisherigen Praxis der Antragstellung und der Abwicklung der Förderungen.

In der Vergangenheit war es so, dass ein Angebot bei einer Heizungsbauerin oder einem Heizungsbauern eingeholt und auf der Webseite der BAFA hochgeladen werden musste. Die Heizung wurde eingebaut, die Rechnung hochgeladen und die Fördergelder wurden überwiesen.

Energieeffizienzexpert*in ist jetzt Pflicht

So einfach ist es jetzt leider nicht mehr. Was Sie nun tun müssen, um Fördergelder beantragen zu können, ist zwar immer noch zunächst das Einholen eines Angebots bei einer/einem Heizungsbauer*in. Hinzu kommt jedoch die Beauftragung des/der Energieeffizienzexpert*in. Dieser/diese kommt ins Haus oder in die Wohnung, hört sich das Vorhaben an, begutachtet die Situation vor Ort und stellt die förderfähigen Kosten fest  bzw. stellt eine Bestätigung mit einer Identifikationsnummer für das System der KfW aus.

Damit das Angebot des/der Heizungsbauer*in noch nicht verbindlich ist, wird es in naher Zukunft eine aufschiebende Bedingung enthalten müssen. Für den Fall, dass die Förderung nicht genehmigt wird.

Ein bisschen Geduld

Anschließend erfolgt eine Registrierung im digitalen Zuschussportal der KfW. Eine andere Form der Einreichung ist nicht möglich. Nach der Registrierung laden Sie die Bestätigung des Energieeffizienzexperten oder -expertin und das Angebot der Heizungsbauerin oder – bauers hoch und stellen anschließend den Antrag auf Förderung.

Wichtig ist, vor dem Beginn des Heizungseinbaus auf die Förderzusage des KfW zu warten. Denn erst wenn diese vorliegt, dürfen die Arbeiten beginnen. Sie brauchen also ein wenig Geduld.

36 Monate zur Umsetzung

Wenn die Zusage dann da ist, haben Sie 36 Monate Zeit, die geplante Maßnahme umzusetzen, was angesichts der teils langfristig ausgebuchten Fachkräfte oft eine Herausforderung darstellt. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich zu kümmern und gegebenenfalls Termine zu optionieren.

Sind die Arbeiten dann abgeschlossen, kommt der oder die Energieexpert*in wieder ins Spiel. Denn er oder sie muss die durchgeführten Arbeiten bestätigen. Diese Bestätigung muss dann im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden. Und erst nach der Prüfung erhalten Sie dann die Fördermittel.

Gelistete Expertinnen und Experten sind förderungsfähig

Das Hinzuziehen einer Energieeffizienz-Fachkraft ist zwar nun Pflicht, jedoch ist seit dem 1. Januar 2024 auch die Energieberatung förderfähig. Dabei gilt zu beachten, dass die Person, die diese durchführt, in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Gefördert werden können 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Eine zusätzliche einmalige Förderung von 500 Euro ist für WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften) bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung möglich.

Und wer ist antragsberechtigt? Ab sofort sind dies Privatpersonen, die Eigentümerin oder Eigentümer von bereits bestehenden und selbst bewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Im Verlauf des Jahres kommen dann weitere hinzu. Nähere Infos, auch zu den Fördervoraussetzungen, finden Sie hier.

Die Dortmunder Volksbank berät

Je nach Maßnahme können Sie mit einer Grundförderung von bis zu 30 Prozent rechnen. Hinzu kommen ein möglicher Effizienzbonus von 5 Prozent sowie ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Abhängig vom Haushaltseinkommen und weiteren Faktoren. Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Ergänzungskredit möglich, der beispielsweise zinsgünstige Konditionen bietet.

Klingt alles ziemlich kompliziert? Ist es auch ein bisschen, aber es lohnt sich. Und was sich auch lohnt, ist eine professionelle Beratung durch Expert*innen der Dortmunder Volksbank, damit alles reibungslos läuft und Sie die bestmögliche Förderungskombination für Ihre Immobilie finden.

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