Grundsteuerreform: Wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Eigentum an Grundstücken, auf Erbbaurechte an Grundstücken, auf Häuser und Wohnungen von den jeweiligen Gemeinden erhoben.
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung die bisherige Praxis zur Ermittlung der Grundsteuer anhand des sogenannten „Einheitswerts“ als verfassungswidrig erklärt. Dieser Wert stammt für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964, für die neuen Bundesländer von 1935.
Im Urteil von 2018 wurde durch das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis spätestens Ende 2019 gefordert. Dem kam der Gesetzgeber nach und hat ein sogenanntes „Bundesmodell“ entwickelt. Einige Länder haben zusätzlich im Anschluss an diese bundesgesetzliche Regelung von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen (sogenannter Öffnungsklausel) Gebrauch gemacht.
Nordrhein-Westfalen wird von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen und somit das „Bundesmodell“ zur Anwendung bringen.
Wen betrifft die Grundsteuerreform?
In der Regel ist jeder von der Grundsteuerreform betroffen. Wobei sie Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz direkt berührt, also Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und/oder unbebauten Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.
Indirekt betroffen sind Mieterinnen und Mieter. Denn wie bisher auch wird die Grundsteuer in der Regel auf die Mieten umgelegt.
Was hat die Grundsteuerreform für Auswirkungen?
Ein wichtiger Teil der Grundsteuerreform ist die Neubewertung von Immobilien und Grundstücken. Das betrifft rund 36 Millionen Objekte in Deutschland.
Stichtag der Bewertung ist der 1. Januar 2022.
Wann und wie müssen Eigentümerinnen und Eigentümer in Nordrhein-Westfalen aktiv werden?
Seit Mai 2022 verschickt die Finanzverwaltung in NRW individuelle Informationsschreiben. Darin enthalten sind die Daten, die von den jeweiligen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer aktuell vorliegen. Spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv werden.
Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Angaben, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in der Feststellungserklärung machen müssen. Es hängt davon ab, ob das Bundesland, in dem man lebt, das Bundes- oder ein eigenes Ländermodell verwendet.
Neben der eigenen Steuernummer oder dem Aktenzeichen gibt es folgende elementare elementare Angaben bei der Anwendung des Bundesmodells:
Grundstücksart
Grundstücksfläche in Quadratmetern
Bodenrichtwert
Wohn- oder Nutzfläche bei der Immobilie oder…
Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken
Baujahr
Wichtig!
Die Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach der Lage des jeweiligen Grundbesitzes.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung nicht ersetzen. Wir bieten keine Rechts- und Steuerberatung an.