23. Juni 2022 · Wissenswertes

Grundsteuerreform: Wichtige Informationen für Eigentümer*innen

Alle wichtigen Informationen für Eigentümer*innen von Immobilien und Grundstücken

Die Eigentümer*innen von Immobilien und Grundstücken müssen bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist. Erfahren Sie hier die Hintergründe und warum Sie nun aktiv werden sollten.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Eigentum an Grundstücken, auf Erbbaurechte an Grundstücken, auf Häuser und Wohnungen von den jeweiligen Gemeinden erhoben.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurück. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung die bisherige Praxis zur Ermittlung der Grundsteuer anhand des sogenannten „Einheitswerts“ als verfassungswidrig erklärt. Dieser Wert stammt für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964, für die neuen Bundesländer von 1935.

Im Urteil von 2018 wurde durch das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis spätestens Ende 2019 gefordert. Dem kam der Gesetzgeber nach und hat ein sogenanntes „Bundesmodell“ entwickelt. Einige Länder haben zusätzlich im Anschluss an diese bundesgesetzliche Regelung von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen (sogenannter Öffnungsklausel) Gebrauch gemacht.

Nordrhein-Westfalen wird von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen und somit das „Bundesmodell“ zur Anwendung bringen. 

Wen betrifft die Grundsteuerreform?

In der Regel ist jede:r von der Grundsteuerreform betroffen. Wobei sie Eigentümer*innen von Grundbesitz direkt berührt, also Eigentümer*innen von bebauten und/oder unbebauten Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. 

Indirekt betroffen sind Mieter*innen. Denn wie bisher auch wird die Grundsteuer in der Regel auf die Mieten umgelegt. 

Was hat die Grundsteuerreform für Auswirkungen?

Ein wichtiger Teil der Grundsteuerreform ist die Neubewertung von Immobilien und Grundstücken. Das betrifft rund 36 Millionen Objekte in Deutschland

Stichtag der Bewertung ist der 1. Januar 2022.

Wann und wie müssen Eigentümer*innen in Nordrhein-Westfalen aktiv werden?

Seit Mai 2022 verschickt die Finanzverwaltung in NRW individuelle Informationsschreiben. Darin enthalten sind die Daten, die von den jeweiligen Immobilieneigentümer*innen aktuell vorliegen. Spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung müssen Eigentümer*innen aktiv werden. 

Spätestens Ende Januar 2023 muss die Feststellungserklärung abgegeben werden. Eine Besonderheit ist, dass die Feststellungserklärung in der Regel in digitaler Form und per „Mein ELSTER“ an das zuständige Finanzamt übermittelt werden muss. Wer noch kein ELSTER-Konto hat, sollte sich daher unbedingt eines anlegen. Mit diesem Konto können auch Erklärungen für Angehörige an das Finanzamt übermittelt werden.  

Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Angaben, die Immobilieneigentümer*innen in der Feststellungserklärung machen müssen. Es hängt davon ab, ob das Bundesland, in dem man lebt, das Bundes- oder ein eigenes Ländermodell verwendet. 

Neben der eigenen Steuernummer oder dem Aktenzeichen gibt es folgende elementare elementare Angaben bei der Anwendung des Bundesmodells:

  • Grundstücksart

  • Grundstücksfläche in Quadratmetern

  • Bodenrichtwert

  • Wohn- oder Nutzfläche bei der Immobilie oder…

  • Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken

  • Baujahr

Wichtig!

Die Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach der Lage des jeweiligen Grundbesitzes.

Was geschieht nach Abgabe der Feststellungserklärung und wann wird die neue Grundsteuer fertig?

Nach Abgabe der Feststellungserklärung wird der Grundsteuerwert durch das zuständige Finanzamt berechnet. Im Anschluss erstellt das Amt einen Grundsteuerbemessungsbescheid. Ist der Bescheid fehlerfrei und wird kein Einspruch eingelegt, wird er „bestandskräftig“. Auf Grundlage des Grundsteuerbemessungsbescheids wird die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 fällig.

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung nicht ersetzen. Wir bieten keine Rechts- und Steuerberatung an.

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