26. Juli 2022 · Wissenswertes

NRW öffnet Fördertopf mit 400 Millionen Euro

Traum vom Eigenheim greifbar

Sie möchten Eigentum erwerben oder bauen? Das Land NRW schüttet unter der Beteiligung der NRW.Bank eine Fördersumme von insgesamt 400 Millionen Euro aus.

Die Preise sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen, sodass die hohe Grunderwerbssteuer von 6,5 Prozent für viele Kauf- und Bauwillige eine große Hürde ist, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht. Gerade junge Familien entschieden sich oft wegen der hohen Steuer letztlich gegen einen Kauf. Durch die neue Förderung soll nun die in NRW sehr hohe Belastung durch die Grunderwerbssteuer in Teilen kompensiert werden.

Hohe Grunderwerbssteuer als Unsicherheitsfaktor

Der Durchschnittskaufpreis für Wohneigentum betrug 2021 circa 430.000 Euro. Hinzu kamen fast 30.000 Euro Grunderwerbssteuer. Eine Summe, die bei der Kaufentscheidung durchaus ausschlaggebend sein kann und oft für äußerst knappe Kalkulationen und viel Unsicherheit sorgte. (Quelle: Verband Wohneigentum NRW)

Bis zu 10.000 Euro beträgt nun der Zuschuss und kann so eine große Unterstützung auf dem Weg zum Eigenheim sein. Wer ab 2022 ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück zur eigenen Nutzung erwirbt, kann künftig einen Zuschuss in Höhe von zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises erhalten. Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist allerdings zwingende Voraussetzung und muss innerhalb von drei Jahren ab Antragsstellung nachgewiesen werden. (Quelle: Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen)

Wohneigentum erwerben

Das Programm ,,NRW.Zuschuss Wohneigentum“ wird verlängert und gilt für ab dem Jahr 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge und ausschließlich für natürliche Personen. Die Förderung trifft nur auf Wohnimmobilien in NRW zu und kann online bei der NRW.Bank beantragt werden.

Sie möchten sich detaillierter informieren? Hier finden Sie die Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen.

Gut vorbereitet zum Förderantrag
  • Ort der Immobilie

  • IBAN Ihrer Bankverbindung

  • Steuer-ID

  • Ausweisdokumente

  • notariell beurkundeten Kaufvertrag oder rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens

  • Grunderwerbsteuerbescheid (Die Grunderwerbssteuer muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollständig bezahlt worden sein.)

  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)

  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung nicht ersetzen. Wir bieten keine Rechts- und Steuerberatung an.  

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