23. Dezember 2021 · Wissenswertes

Wohnung richtig übergeben und übernehmen – so geht’s

Bei der Übergabe einer Wohnung gibt es vieles zu beachten. Unsere fünf Tipps zeigen, worauf es ankommt.

Bei Wohnungsübergaben ist es wie mit Behördengängen: Man freut sich, wenn es vorbei ist. Damit es das aber wirklich ist, sollten Sie ein paar Dinge im Kopf haben. So wird aus der Übergabe dann tatsächlich ein runder Abschluss oder toller Neuanfang. Die folgenden fünf Punkte sollten Sie bedenken.

Prüfen, was im Mietvertrag steht

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Abnutzungsspuren beseitigt werden müssen, dann sollte dies bis zum Übergabetermin geschehen sein. Dazu gehören in der Regel Abnutzungsspuren, die über das normale Maß hinausgehen. Abgelaufene Teppiche sind also nicht zu reparieren, Bohrlöcher in den Wänden sollten jedoch geschlossen werden. Zum Streichen sind Mieter*innen nur verpflichtet, wenn sie Flecken verursacht haben oder die Wände in einer anderen Farbe als der ursprünglichen gestrichen haben. Auch das muss im Mietvertrag stehen.

Sauberkeit zählt

Mieter*innen sind verpflichtet, die Wohnung sauber und komplett geräumt zu übergeben. Einigen Sie sich darauf, dass der oder die Vermieter*in oder der oder die Nachmieter*in Möbel übernimmt, halten Sie dies schriftlich fest. Bleibt Sperrmüll zurück, kann der oder die Vermieter*in diesen auf Kosten des oder der Mieter*in entsorgen lassen.

Schlüssel, Parkplatz-Karten etc. übergeben

Alles, was der oder die Mieter*in bei der Übernahme der Wohnung erhalten hat, muss er auch bei der Übergabe wieder abgeben. Was das alles ist, sollte im damaligen Übergabeprotokoll festgehalten sein.

Übergabeprotokoll erstellen

Wurden alle Schlüssel zurückgegeben? Wurden bei der Übergabe Mängel festgestellt, die über eine übliche Abnutzung hinausgehen? Dinge wie diese müssen in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Sie können auch direkt dazu schreiben, wer für eventuelle Schäden aufkommt. Das Protokoll unterschreiben im Anschluss beide Seiten. Tragen Sie auch aktuelle Zählerstände beispielsweise vom Stromzähler ein.

Zustand mit Fotos festhalten

Halten Sie den aktuellen Zustand der Wohnung mit einer Kamera fest und speichern Sie diese sorgfältig ab (egal ob die Wohnung gerade abgegeben oder neu vergeben wird).

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