23. Dezember 2021 · Wissenswertes

Das “Who is who” des Immobilienkaufs

Was machen Notar*in, Makler*in, Bauträger*in und Co.?

Auf dem Weg ins Eigenheim müssen viele wegweisende Entscheidungen getroffen werden. Neubau oder Bestandsimmobilie? Stadtwohnung, Doppelhaushälfte oder ein freistehendes Haus? Bauen in Eigenregie oder ein bezugsfertiges Heim vom oder von der Bauträger*in? Damit Sie sich im neuen Zuhause wohlfühlen, ist es wichtig, sich bei all diesen Entscheidungen kompetente Berater*innen und Partner*innen an die Seite zu holen. Die wichtigsten wollen wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen.

EXPERT*INNEN-TIPP:

Wie viel Haus kann ich mir leisten? Wir leben in einer schnelllebigen Zeit – auch in Sachen Immobilien. Am wichtigsten ist es deshalb, dass Sie schon bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrem Traumhaus machen, das zur Ihnen Verfügung stehende Budget und eine mögliche Finanzierung prüfen. Wenn Sie dann Ihre Wunschimmobilie finden, können Sie Ihrem oder Ihrer Makler*in schnellstmöglich eine positive Rückmeldung geben und sich das Objekt Ihrer Wahl sichern, bevor es jemand anderes tut.

Architekt*in

Der oder die Architekt*in ist vor allem bei der Planung eines Neubaus unabdingbar. Aber auch wer eine Bestandsimmobilie kauft, will möglicherweise Änderungen vornehmen, die von einem oder einer Architekt*in geplant und abgesegnet werden müssen.

Der oder die Architekt*in ist der kreative, funktionale und technische Part einer Bauplanung. Er oder sie entwirft nicht nur die Architektur eines Hauses, sondern kann auch die Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten sowie der Handwerker*innen und Bauarbeiter*innen koordinieren. Der Bauherr oder die Bauherrin sollte in einem Werkvertrag genau festlegen, welche Aufgabenbereiche der oder die Architekt*in übernehmen soll.

Bauträgerunternehmen

Bauträgerunternehmen gehören zu den wichtigsten Akteuren auf dem Neubaumarkt. Sie verkaufen nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern zuallererst auch die dazugehörigen Grundstücke an private Käufer*innen, die dafür einen Bauträgervertrag, eine Kombination aus Kauf- und Werkvertrag unterzeichnen. Mit Vertragsabschluss wird der Grundstein für das Bauvorhaben gelegt. Bis zur Fertigstellung der Immobilie tritt der oder die Bauträger*in als Bauherr*in auf. Er oder sie plant das Bauvorhaben und beauftragt Architekt*innen, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. Der oder die Käufer*in ist in der komfortablen Lage, sich während der Bauphase weder mit Behörden noch mit Baufirmen beschäftigen zu müssen. Der oder die Käufer*in wird erst dann zum oder zur offiziellen Eigentümer*in, wenn der oder die Bauträger*in die Immobilie fertiggestellt hat und sie an den oder die Käufer*in übergibt. Für den Bau einer Immobilie verlangt das Bauträgerunternehmen in der Regel Abschlagszahlungen vom oder von der Käufer*in.

Bauunternehmen

Das Bauunternehmen setzt die Planungen des oder der Architekt*in um. Es koordiniert die Bauplanung und stellt zum Beispiel sicher, dass Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Zudem steckt es den wirtschaftlichen und finanziellen Rahmen eines Projekts ab. Ein Bauunternehmen wird dann engagiert, wenn Sie bereits ein Grundstück gekauft haben und darauf eine neue Immobilie bauen wollen. Anders als bei der Zusammenarbeit mit einem oder einer Bauträger*in schließt der Bauherr oder die Bauherrin mit dem Bauunternehmen keinen Bauträger*innen-, sondern einen reinen Bauvertrag ab.

Finanzierungsexpert*innen

Jede Finanzierung ist individuell. Es gibt kein Patentrezept für die Finanzierung einer Immobilie. Jedes Vorhaben ist individuell und benötigt daher immer auch eine individuelle Lösung, die auf die persönlichen Lebensumstände zugeschnitten ist. Egal ob Sie bauen, kaufen oder renovieren wollen – die Dortmunder Volksbank bietet Ihnen eine ausgezeichnete Baufinanzierung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Alle Fragen rund um den Immobilienkauf – zum Beispiel, wie Sie staatliche Fördermittel optimal ausschöpfen können oder wie Sie die Nebenkosten Ihres Bauvorhabens im Blick behalten – beantworten Ihnen unsere Berater*innen persönlich vor Ort in unseren Niederlassungen in Dortmund, Hamm, Schwerte, Unna und Castrop-Rauxel – auch außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten.

Makler*in

Ein*e Makler*in hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Immobilie. Er oder sie kennt den Markt und vermittelt neue sowie Bestandsimmobilien, aber auch Baugrundstücke. Im Erfolgsfall, also wenn Sie sich für den Hauskauf entscheiden, und mit der oder dem Immobilienmakler*in ein entsprechender Makler*innenvertrag geschlossen wurde, erhält dieser eine Provision, die bei etwa drei bis sieben Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer liegt. In den meisten Bundesländern, so auch in NRW, teilen sich Käufer*in und Verkäufer*in die Provision.

Das kompetente Maklerteam der Dortmunder Volksbank steht Ihnen beim Immobilienkauf mit Rat und Tat zur Seite – von der Suche bis hin zur Beurkundung Ihres neuen Heims. Durch unsere 49 Filialen in Dortmund, Unna, Hamm, Schwerte und Castrop-Rauxel verfügen wir über regionales Insiderwissen und können Ihnen so ein umfassendes Angebot unterschiedlichster Immobilien und Baugrundstücke bieten. Wenn Sie Ihre Traumimmobilie gefunden haben, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan und liefern Ihnen wertvolle Expert*innentipps für Ihr perfektes Eigenheim.  

Gutachter*in

Gutachter*innen (auch: Immobiliensachverständige) kennen sich mit Immobilienpreisen aus und ermitteln mithilfe spezieller Berechnungsmethoden den Wert eines Hauses oder eines Grundstücks. Nicht selten weicht dieser deutlich von den Preisvorstellungen des oder der Verkäufer*in ab und sollte deshalb vor der Einigung auf einen Preis abgeglichen werden. Im Gegensatz zu einer kostenlosen Immobilienbewertung, die auch von einem oder einer Makler*in durchgeführt werden kann, erstellt der oder die Gutachter*in ein kostenpflichtiges Wertgutachten. Auch Banken lassen den Wert einer Immobilie von Gutachter*innen einschätzen und bestimmen so deren Beleihungswert.

Rechtsanwält*in

Gerade bei komplizierteren Vertragsangelegenheiten kann es von Vorteil sein, beim Immobilienkauf eine*n Rechtsanwält*in hinzuzuziehen. Im Gegensatz zum oder zur Notar*in ist der oder die Rechtsanwält*in nicht neutral und deshalb dazu berechtigt, Sie in Fragen rund um den Grundstücks- oder Hauskauf persönlich zu beraten. Er oder sie weist auch auf Risiken hin, die beim Kauf möglicherweise auftreten könnten und klärt alle offenen Fragen, die zum Bereich des Immobilienkaufvertragsrecht gehören.

Notar*in

Immobilienkaufverträge sind in Deutschland beurkundungspflichtig. Wenn die Entscheidung auf ein Gebäude oder ein Grundstück gefallen ist, treffen sich Käufer*in und Verkäufer*in deshalb zur Beurkundung beim oder bei der Notar*in. Diese*r liest noch einmal den gesamten Kaufvertrag vor, um sicher zu stellen, dass beide Parteien mit allen Punkten des Vertrages einverstanden sind. Mit den Unterschriften von Käufer*in, Verkäufer*in und Notar*in wird der Kaufvertrag wirksam und kann nicht mehr geändert werden. Der oder die Notar*in fertigt Kopien der Urkunde für den oder die Käufer*in, den oder die Verkäufer*in, die Gemeinde, das Finanzamt und den oder die Makler*in an und regelt eine Eintragung im Grundbuch, mit der man offiziell zum oder zur Eigentümer*in der gekauften Immobilie wird. Übrigens wird auch die Grundschuld beurkundet. Im besten Fall werden beide Urkunden an einem Termin notariell unterzeichnet. Bitten Sie deshalb Ihre Bank rechtzeitig, die erforderlichen Unterlagen an den oder die Notar*in zu schicken.

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